Erbrecht Osnabrück

Ihre Kanzlei in Osnabrück für Erbrecht

Rechtsanwalt und Notar für Erbrecht

Beim Erbrecht stellt sich zunächst immer erst die Frage, welcher Spezialist ist der richtige Ansprechpartner. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht oder ein Notar

Die Kanzlei Höcker und Partner übernimmt für Ihre Mandanten die Beratung und Vertretung vor und nach einem Erbfall bei gesetzlicher als auch bei testamentarischer Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge, die meistens eintritt, weil kein Testament hinterlassen und kein Erbvertrag geschlossen wurde, entspricht in vielen Fällen nicht dem Willen des Erblassers. Als Kanzlei für Erbrecht wollen wir Mandanten als kompetenter Berater auf Augenhöhe zur Seite stehen.

Zu den Leistungen gehören unter anderem:

  • Vorsorgende Gestaltung
  • Errichtung von Testamenten
  • Erbverträge
  • Erbscheinsanträge
  • Behindertenregelungen

Ihre Ansprechpartner

Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de
 
Bernward Böker
Rechtsanwalt & Notar
E-Mail: boeker@hoecker-partner.de

Rechtsanwalt für Erbrecht

Für denn Fall, dass kein Testament vorliegt oder der Erblasser ein unwirksames Testatment errichtet hat, hat der Gesetzgeber eine Erbfolge vorgegeben: 

  • Erben 1. Ordnung sind Kinder, Enkelkinder oder adoptierte Kinder.
  • Erben 2. Ordnung sind Eltern und deren Geschwister, Neffen und Nichten.
  • Erben 3. Ordnung sind Großeltern und deren Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen.
     

In dieser Erbfolge schließen nähere Verwandte dien entfernteren Verwanden immer aus. Für den Ehegatten gilt ein eigenes gesetzliches Erbrecht und je nach Güterstand fällt die Erbquote des überlebenden Ehegatten unterschiedlich hoch aus. Liegt kein Testament vor, kommt es unter den Erben häufig zum Streit, wodurch eine qualifizierte juristische Beratung unabdingbar ist. Sollten Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie uns unter 0541/335170 

Damit ein Testament gültig ist, muss es vollständig handschriftlich abgefasst und unterzeichnet sein. Schon  die computergeschriebene Auflistung aller Werte, können ein Testament ungültig machen wenn diese Auflistung dem Testament beigefügt ist. Zusätzlich sind die Mehrheit der handschriftlichen Testamente unklar oder widersprüchlich und häufig juristisch anfechtbar. Eine qualifizierte Beratung vorab hilft Probleme zu vermeiden. Die Rechtsanwälte von Höcker und Partner stehen Ihnen als qualifizierte Berater zur Verfügung.

Notar für Erbrecht

Damit Ihr letzter Wille nicht unerfüllbar oder Ihr Testament juristisch angefochten werden kann, ist es ratsam, sich rechtzeitig und ausführlich beraten zu lassen. Die Notare Karl-Wilhelm Höcker und Bernward Böker sind Notare mit jahrzehntelanger Erfahrung. Unsere Notare klären Sie über passende Gestaltungsmöglichkeiten auf, damit Ihre persönliche Verhältnisse und Regelungswünsche berücksichtigt werden. Gemeinsam im Austausch mit unseren Mandanten besprechen wir den Entwurf und ergänzen diesen um alle Änderungswünsche, bevor ein Testament von unserem Notar in Osnabrück beurkundet und beim Amtsgericht hinterlegt wird.

In welchen Fällen ist ein beurkundetes Testament durch einen Notar besonders ratsam?

  • Bei Grundstücken: Durch ein notarielles Testament kann die Grundbuchberichtigung sofort und kostenfrei (bis zu 2 Jahre nach Erbfall) erfolgen. Ein Erbschein ist nicht erforderlich.
  • Bei Unternehmen: Nicht jeder Erbe ist geeignet, das Unternehmen weiter zuführen, was eine Gefährdung des Unternehmensbestand zur Folge haben kann. Unbeabsichtigte steuerliche Nachteile können hinzukommen.
  • Bei nichteheliche Lebenspartnern: Das Gesetz sieht nicht vor, das Lebenspartner einander beerben. Trotz jahrzehntelangen Zusammenlebens, kann dies dazu führen das der gesamte Nachlass im Sinne der Erbfolge vergeben werden muss. In notarielles Testament ist als Vorsorge für den Lebenspartner daher empfohlene.
  • Bei Alleinerziehenden: Soll das Sorgerecht nach dem Tod nicht an das andere biologische Elternteil zurückfallen, ist eine eindeutige Regelung im Testament zwingend erforderlich.
  • Bei Kindern: Liegt kein Testament vor, kann der verbliebene Elternteil neben den minderjährigen Erben grundsätzlich nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts über bestimmte Teile eines Nachlasses verfügen. Für diesen Fall bietet sich ein Testamentsvollstrecker an, welcher die Regelungen übernehmen kann. 

Die passgenau Lösung entsteht im Dialog und im persönlichen Gespräch auf Augenhöhe. Unsere Notare Karl-Wilhelm Höcker und Bernward Böker sind Ihre Ansprechpartner.

Sie haben noch offene Fragen?

Tel: 0541 335170
E-Mail: info@hoecker-partner.de

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung