Unternehmensstiftung - Nachfolgeplanung für Unternehmer

Was ist eine Unternehmensstiftung?

Die Unternehmensstiftung ist ein Instrument der Unternehmensnachfolge, welches den langfristigen Bestand eines Familienunternehmens in Familienhand absichert. Gehört das Unternehmen zum Stiftungsvermögen oder ist sogar die (Weiter-)Führung eines Unternehmens der Zweck der Stiftung, dann spricht man von einer Unternehmensstiftung Hierbei handelt es sich nicht um eine eigenständige Stiftungsform. Bei der Gestaltung einer Unternehmensstiftung verbinden sich Elemente aus dem Stiftungsrecht als auch aus dem Gesellschaftsrecht. Grundsätzlich ist zwischen der Unternehmensträgerstiftung, die selbst ein Unternehmen unter ihrer Rechtsform betreibt, und der Beteiligungsträgerstiftung, die als Gesellschafter an einem Unternehmen beteiligt ist, zu unterscheiden. In der Praxis gibt es kaum Unternehmensträgerstiftungen und ausschließlich Beteiligungsträgerstiftungen, da sich die Stiftungsstrukturen für die Führung eines Unternehmens kaum eignen.

Motive und Optionen für einen Unternehmensstiftung

Eine Unternehmensstiftung ist eine mögliche Gestaltungsform der Unternehmensnachfolge. Sie kann gerade für den mittelständischen Unternehmer in Osnabrück von Interesse sein, der seine Nachfolge möglichst unabhängig von den familiären Gegebenheiten organisieren will und so sein Lebenswerk langfristig erhalten und einem Verkauf oder einer Zerschlagung vorbeugen möchte.

Alternativ zur Unternehmensstiftung können andere gesellschaftsrechtliche Lösungen wie z.B. der Familienpool in Erwägung gezogen werden. Dieser bietet ebenfalls die Erhaltung von betrieblichen Vermögenswerten. Außerdem ist zu prüfen, ob sich das betreffende Unternehmen überhaupt für die dauerhafte Institutionalisierung unter dem Dach einer Stiftung eignet.

Organisation der Unternehmensstiftung

Die Organisation der unternehmensverbundenen Stiftung muss den Erfordernissen der auf Dauer angelegten Stiftung als auch denen des agierenden Unternehmens gerecht werden. Hier bietet die Beteiligungsträgerstiftung gegenüber der das Unternehmen selbst betreibenden Unternehemensstiftung die bessere Möglichkeit. Das Unternehmen bleibt dabei in einer Personen- oder Kapitalgesellschaft organisiert. Die Stiftung mit dem von Stifter festgeschriebenen Stiftungszweck übernimmt Anteile an der Gesellschaft und wird ihr Eigentümer. Eine Trennung zwischen der Geschäftsführung im Unternehmen und den Stiftungsorganen ist sinnvoll, um die Kontrolle und eine sinnvolle Aufgabenteilung zu gewährleisten.

Die Gründung und Errichtung einer Stiftung

In rechtlicher Hinsicht gilt für die Unternehmensstiftung die allgemeinen stiftungsrechtlichen Vorschriften. Die Stiftungssatzung sollte nicht zu restriktiv sein, damit wirtschaftliche oder personelle Veränderungen nicht zu größeren Problemen für die Stiftung bzw. das Unternehmen werden. Die Übertragung des Unternehmens auf die Stiftung erfolgt entweder im Stiftungsgeschäft  oder kann auch erst nach der Stiftungsgründung erfolgen. Bei der Vermögensausstattung der Stiftung sollte aus steuerlicher Sicht stets die Möglichkeit geprüft werden, Betriebsgrundstücke oder sonstiges betriebliches Vermögen als „Privatvermögen“ in das Eigentum der Stiftung zu führen, und es dann dem Unternehmen zur Nutzung zu überlassen.

Rechtsanwalt und Notar

Stiftungen bieten Möglichkeiten, um das Vermögen zu gestalten und zu schützen. Sie weisen ein hohes Sozialprestige auf und bieten die Möglichkeit, als Stiftungsvorstand, Beirat oder Direktor tätig zu werden und so Einfluss auszuüben. Stiftungen können die Vermögenssubstanz erhalten und gleichzeitig Familienmitglieder wirtschaftlich versorgen (Familienstiftungen).

Wir setzen gemeinsam mit Ihnen praxiserprobte Stiftungskonzepte um, die das Familienvermögen sichern. Wir sind Ihr Rechtsanwalt in Osnabrück und ihr Notar in Osnabrück

Ihre Ansprechpartner
Maike Soggiu-Hensiek
Fachanwältin für Mietrecht & Notarin
E-Mail: soggiu-hensiek@hoecker-partner.de
 
Bernward Böker
Rechtsanwalt & Notar
E-Mail: boeker@hoecker-partner.de
Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de
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