Vermögensschutz - Asset Protection

Anwaltliche Expertise im Bereich Vermögensschutz

Unternehmerische Tätigkeit, Finanzierungen, Scheidungen oder Erbfälle ermöglichen einen Haftungszugriff von Gläubigern oder Pflichtteilsberechtigten. Damit im Ernstfall Betriebsvermögen und das davon getrennte Privatvermögen einer solchen Haftung entzogen ist, sind entsprechende Vorsorgemaßnahmen möglich. Der Vermögensschutz ist kein eigenes Rechtsgebiet sondern eine interdisziplinäre Gestaltung, die das Zusammenwirken spezialisierter Rechtsanwälte und Fachanwälte erfordert. Vermögensschutz wird angloamerikanisch auch als „Asset Protection“ bezeichnet.

Unsere Leistungen im Überblick: 

  • Errichtung von Gesellschaften mit haftungsbeschränkter Rechtsform für unternehmerisches Handeln
  • Verlagerung von Vermögenswerten auf Familienmitglieder
  • Verlagerung von Vermögen auf Stiftungen oder auf Gesellschaften
  • Gestaltung von Eheverträgen zum Schutz des Betriebs- und Privatvermögens
  • Nachfolgegestaltung durch Testament

Leistungen im Bereich Vermögensschutz  

Unsere Maßnahmen zum Schutz Ihres Vermögens können nur im Vorfeld eines möglichen Haftungsfalls zum Ziel führen. Ist der Haftungsfall bereits eingetreten, sind z.B. erst dann erfolgende Vermögensverschiebungen in der Regel anfechtbar. Außerdem werden Bewegungen von Vermögenswerten in diesen Fällen schon strafrechtlich relevant. Seriöser Vermögensschutz erfolgt daher stets im Vorfeld einer möglichen Haftung.

Gestaltungsmöglichkeiten zum Vermögensschutz

  • Haftungsausschluss & Haftungsreduzierung: Der effektivste Vermögensschutz setzt bereits bei der Entstehung möglicher Haftungsansprüche an. So können durch vertragliche Gestaltung Haftungen aus unternehmerischer Tätigkeit reduziert werden. Persönliche Haftung kann sowohl durch passende Gesellschaftsformen (GmbH bzw. GmbH & Co. KG) als auch durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag sowie durch Geschäftsführerverträge reduziert oder ausgeschlossen werden.
  • Vermögensübertragungen: Überträgt man rechtzeitig vor dem Eintritt eines Haftungsfalls Vermögen auf den Ehegatten oder Abkömmlinge (Kinder, Enkel), kann man hierdurch den Zugriff eigener Gläubiger ausschließen oder erschweren. 
  • Nicht pfändbare Vermögenswerte: Bestimmte Vermögenswerte wie Wohnrechte können bei entsprechender Gestaltung nicht gepfändet werden.
  • Ehevertrag: Weiterer wichtiger Bestandteil der Asset Protection ist der Ehevertrag
  • Erbrechtliche Gestaltungen: Eine nachhaltige Strategie zur Unternehmensnachfolge.
  • Familienstiftung: Vermögen rechtzeitig in einen selbständigen Rechtsträger wie eine Familienstiftung einbringen deren Zweck es ist, den Stifter und seine Familie zu versorgen.
     
Ihre Ansprechpartner
Maike Soggiu-Hensiek
Fachanwältin für Mietrecht & Notarin
E-Mail: soggiu-hensiek@hoecker-partner.de
 
Bernward Böker
Rechtsanwalt & Notar
E-Mail: boeker@hoecker-partner.de
Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de
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